Arbeitsgemeinschaft der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit e.V.
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Über VVaGs

ANWENDBARE RECHTSNORMEN

Das Unternehmensverfassungsrecht der VVaG bestimmt sich neben den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (§§ 171 VAG ff.) nach einzelnen Vorschriften des Aktiengesetzes, des Handelsgesetzbuches, des Drittelbeteiligungsgesetz, des Genossenschaftsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Für die Vorstände von VVaG gelten nach § 188 VAG und für die Aufsichtsräte nach § 189 VAG zahlreiche aktienrechtliche Vorschriften entsprechend. Das Recht der obersten Vertretungen richtet sich gemäß § 191 VAG mit Ausnahme einiger Sonderbestimmungen überwiegend nach den für die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft geltenden Vorschriften.