Arbeitsgemeinschaft der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit e.V.
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Über VVaGs

DIE WURZELN DER VVAG

Die heute bekannten Formen einer auf Gegenseitigkeit aufbauenden Versicherung stützen sich auf mittelalterliche Vorläufer, welche die Versicherung gegen Brandschäden und Viehverluste zum Gegenstand hatten. Zusammenschlüsse zur gemeinsamen Erfüllung politischer, rechtlicher und sonstiger gesellschaftlicher Zwecke führten zur Bildung sogenannter "Schutzgilden". Während die Gilden ihre Leistungspflicht an einen Sachschaden knüpften, liegt die Wurzel der deutschen Personenversicherung im Zunftwesen. Seit dem frühen Mittelalter unterstützten die Zünfte aus ihrem durch Beiträge erworbenen Vermögen die Mitglieder in Notfällen wie Krankheit, Invalidität und Alter. Eine Personenversicherung lag deshalb vor, weil die Mitglieder durch die Entrichtung von Beiträgen und die Beteiligung an Umlagen einen Rechtsanspruch auf Leistung erwarben, die in Statuten geregelt waren. Mit dem ausgehenden Mittelalter verloren die Zünfte an Bedeutung, nicht jedoch der ihnen auch zugrunde liegende Versicherungs- und Versorgungsgedanke. Insofern verselbständigte sich die Unterstützungs- und Vorsorgefunktion der Zünfte zu eigenständigen Versicherungseinrichtungen.

Die Versicherungsvereine haben ihren kontinentaleuropäischen Ursprung in der Errichtung zweier großer Versicherer auf Gegenseitigkeit moderner Prägung in Gotha. Initiator war der dort ansässige Kaufmann Ernst Wilhelm Arnoldi (1778 - 1841). Er hatte die Idee, Prämien der Unternehmen im eigenen Land zu behalten und dort arbeiten zu lassen. Die von Arnoldi 1820 und 1827 gegründeten Gothaer Versicherungsbanken auf Gegenseitigkeit für die Feuer- und Lebensversicherung waren Versicherungsunternehmen "von Kaufleuten für Kaufleute". Grundprinzip war auch hier die Solidargemeinschaft, das Einstehen füreinander nach dem Grundsatz "Einer für alle - alle für einen". Besondere Kennzeichen dieser Unternehmensgründungen waren die Aufgabe der lokalen Beschränkung auf einen Staat und die bewusste Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf den deutschen Handelsstand. Unter dem Gesichtspunkt der Ausgestaltung des VVaG zu einem wirtschaftlichen Unternehmen stellte Arnoldi versicherungstechnische, organisatorische und finanzielle Strukturen in den Vordergrund.